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Kanada GST+HST -Ausnahmen für medizinische und assistive Geräte

Andere Hilfstechnologie und Zugänglichkeitsressourcen für behinderte Kanadier

Kanada Revenue GST/HST Informationen zu Waren und Dienstleistungen, die von Menschen mit Behinderungen verwendet werden

Die meisten erweiterten Horizons-Produkte sind GST/HST-Steuer, die gemäß Kanada Einnahmen "GST-HST-Statuskodex 57 medizinische und assistive Geräte, wie in Anhang VI Teil II" aufgezählt "befreit. Ausgenommene Produkte umfassen Umweltkontrollen, Schalter, Komfortträger, Komfortlack, Rollstuhl- und Betthalterungen, unabhängige Hydratationssysteme, PowerGrip -Assisted -Erfassungsorthese und andere Geräte, die für eine behinderte oder behinderte Person vorgeschrieben sind.

Erweiterte Horizons assistive Technologieprodukte werden nach dem folgenden kanadischen Zoll -HS -Code eingestuft, der in der kommerziellen Rechnung aller Sendungen enthalten ist. Wenn Sie kontaktiert werden, um Steuern zu zahlen, sollten die folgenden Informationen Ihnen helfen, eine Ausnahmeregelung oder eine Einreichung für die Rückerstattung zu beantragen. Hinweis: Wir haben gesagt, dass die Pflichten für Einzelpersonen, jedoch nicht für Organisationen, befreit wären. (Steuerbefreiungstatus ist für die folgenden Produkte fragwürdig und unbekannt: Adaptive Videospielcontroller, Flugtische, Vokalisierung von Rollstuhlbluetooth -Handy -Sprachsteuerungssystemen und anderen Mobilfunk- und Festnetzsteuerungsausrüstungen, Dragon naturalylyspeaking -Spracherkennungssoftware und Mikrofone.)

9979.00.00 Waren, die speziell für Menschen mit Behinderungen bei der Linderung der Auswirkungen dieser Behinderungen sowie Artikel und Materialien für die Verwendung in solchen Waren unterstützt werden. Frei. Keine Pflicht

Steuertipps: Holen Sie sich aEinsparungsplan für registrierte Behinderungen(RDSP)! Informationen für Menschen mit Behinderungen auf der Website der Canada Revenue Agency (CRA) unterwww.cra-arc.gc.caScrollen Sie dann zu Menschen mit Behinderungen, die auf der linken Seite der Startseite aufgeführt sind. Die Steuergutschrift für medizinische Kosten ist verfügbar. Zusätzlich können Personen mit hohen medizinischen Ausgaben und einem niedrigen Familieneinkommen für eine erstattungsfähige Ergänzung für medizinische Kosten in Frage kommen

Pflicht, Steuern und Handhabungsgebühren für Artikel, die Ihnen gesendet wurden

Die CBSA kann fast jeden Artikel untersuchen, der per Post nach Kanada kommt.

Sie müssen möglicherweise verpflichtet sind, dieMehwertsteuer(GST) oder dieHarmonisierte Umsatzsteuer(Hst) und dieUmsatzsteuer der Provinz(PST) auf Artikel, die an Sie gesendet wurden (es sei denn, die in den Memoranda 4.2 unten beschriebene Ausnahme 57 gilt). Wenn Sie Pflicht und Steuern schulden, wird dies in Form E14 angezeigt.CBSA Postal Importformular, die Ihrem Mailelement beigefügt werden, wenn es geliefert wird.

Die Pflicht oder Steuern, die Sie für einen Artikel schulden können, hängt von Folgendes ab:Der Wert des Artikels in kanadischen Dollars; Ob der Artikel a ist oder nichtGeschenk; und alle in verwandten Gesetze angegebenen Ausnahmen.

Der Wert des Artikels in kanadischen Dollars

Gemäß den Bestimmungen derPostalimporte RemissionsauftragWenn jemand Ihnen einen Artikel schicktWert kann 20 $ oder wenigerSie müssen keine Pflicht oder Steuern auf den Artikel zahlen. Wenn der Artikel istmehr als können 20 Dollar wertSie müssen die anwendbare Pflicht, die GST oder HST und alle PST für den vollständigen Wert des Artikels bezahlen (es sei denn, eine Befreiung 57 gilt wie in Memoranda 4.2 darunter dargelegt).

Bearbeitungskosten

Um Waren zu verarbeiten, die als Post importiert werden, die Pflicht und/oder Steuern unterliegen, berechnet Canada dem Empfänger 8,50 USD. Wenn der Artikel verpflichtet und steuerfrei ist, wird kein Betrag berechnet. Alle Beträge müssen zum Zeitpunkt der Lieferung gezahlt werden (mit bar, zertifiziertem Scheck, Visum, MasterCard oder Ihrem Canada Post Commercial -Konto).

Vereinbarungen und Meinungsverschiedenheiten

Wenn Sie mit der Pflicht und/oder Steuern nicht einverstanden sind, bewertet,Zwei Optionen stehen Ihnen zur Verfügung.

 

Memoranda 4.2 Medizinische und Hilfsmittel

Bekanntmachung von Veränderungen Memoranda 4.2, Replan VI Teil II: Medizinische und assistive Geräte, Absätze 15 und 16, 2. Januar 2002
GST/HST -Memoranda -SerieMitteilung an den Leser:Dies ist eine HTML -Version der gedruckten Veröffentlichung. Es ist auchErhältlich in anderen Formaten. Eine genaue Wiedergabe der gedruckten Veröffentlichung finden Sie in der .pdf -Version.

Überblick

Dieser Abschnitt enthält detaillierte Informationen zu medizinischen und assistiven Geräten mit Nullbewertungen sowie zu den entsprechenden Dienstleistungen für die Zwecke der Waren- und Dienstleistungssteuer (GST) und der HARTISIERTEN Umsatzsteuer (HST)Verbrauchsteuergesetz(Der Akt). Die gesetzgeberische Referenz für diesen Abschnitt ist Teil II von Anhang VI zu derVerbrauchsteuergesetz(die Handlung), sofern nicht anders angegeben.

Haftungsausschluss

Die Informationen in diesem Memorandum ersetzen das in der gefundene Gesetz nichtVerbrauchsteuergesetzund seine Vorschriften. Es wird für Ihre Referenz bereitgestellt. Da es möglicherweise nicht vollständig Ihren speziellen Betrieb angeht, möchten Sie sich möglicherweise auf das Gesetz oder die entsprechende Regulierung verweisen oder sich an eine GST/HST -Entscheidung des Revenue Agency (CRA) wenden, um weitere Informationen zu erhalten. Diese Zentren sind in GST/HST -Memorandum 1.2 aufgeführt.Canada Revenue Agency GST/HST -Urteilszentren. Wenn Sie telefonisch eine technische Anfrage für die GST/HST durchführen möchten, rufen Sie bitte die gebührenfreie Nummer 1-800-959-8287 an.

Wenn Sie sich in der Provinz Quebec befinden, wenden Sie sich bitte an Revenu Québec, indem Sie die gebührenfreie Nummer 1-800-567-4692 für weitere Informationen rufen.

Notiz

Dieser Abschnitt von Kapitel 4 ersetzt Abschnitt 4.2,Medizinische Geräte, im Februar 1995 ausgestellt. Aufgrund der Anzahl der Überarbeitungen wurden die Änderungen nicht seitlich verkleinert. Wenn Sie den GST/HST -Status eines bestimmten Angebots eines medizinischen oder assistiven Geräts nicht bestimmen können, wenden Sie sich an das nächstgelegene Einnahmen -Canada Tax Services Office, um Unterstützung zu erhalten.

Hinweis - HST

Die Referenz in dieser Veröffentlichung wird zur Lieferung von 7% oder 15% (der HST) steuerpflichtig gesteuert. Der 15% HST gilt für Lieferungen in Nova Scotia, New Brunswick und Neufundland (den "teilnehmenden Provinzen"). Wenn sich eine Person nicht sicher ist, ob das Angebot in einer teilnehmenden Provinz erstellt wird, kann sich die Person auf technische Information Bulletin B-078 beziehen.Angebotsbestimmungen unter der HST, erhältlich bei jedem Revenue Canada Tax Services Office.

Alphabetischer Index von medizinischen und assistiven Geräten

AIDS zur Fortbewegung
Artikel für blinde Personen
Künstliches Auge
Prothese
Künstliche Zähne
Asthmatische Geräte
Hilfskontrolle
Blutglucosemonitor oder Messgerät
Atemgerät
Stöcke oder Krücken
Katheter
Kolostomie -Gerät
Kommodestühle
Kommunikationsgerät - Unter Teilen, Zubehör oder Anhängen.(Telefonausrüstung scheint nicht unter diese Klausel abgedeckt zu sein, in der "nur dort speziell für die Verwendung von einer Person mit einer Anhörung, einer Sprache oder einer Sehbehinderung konzipiert ist", die offenbar Mobilitätsstörungen ausschließen?)
Kompressoren, Atemwegsmonitore usw.
Dialysemaschinen
Brille/Kontaktlinsen
Fütterungsutensilien
Schuhgeräte
Gastro-Intestinalrohre
Blindhunde für blinde Personen gehen
Höhrgerät
Ohrhunde hören
Herzüberwachungsgerät
Krankenhausbetten - unter Teilen, Zubehör oder Anhängen- 3. Arm Flex -Bettmontage unabhängiges Hydratationssystem, X10 ECU -Stromvereinbarungssteuerung, anderer 3. Arm, Robo -Arm und Mount'n Mover -Reittiere, die auf Krankenhausbett verwendet werden
Ileostomie -Gerät
Inkontinenzprodukte
Insulin -Infusionspumpe oder Spritze
Intravenöser Apparate
Lancets
Kehlkopfhilfe
Lymphödemgeräte
Mechanischer Perkussor
Motorfahrzeuge ändern
Zerstäuber
Kieferorthopädische Geräte
Orthotische und orthopädische Geräte- PowerGrip -assistiertes Erfassen von Orthese
Patient Lifter- Komfortträger
Mustergerät
Tragbare Rollstuhlrampe
Vorgeschriebene Eigenschaft oder Dienstleistung- Jeder andere erweiterte Horizonte assistive Technologieprodukte, die für eine behinderte Person vorgeschrieben sind
Anfälliges
Prothese
AIDS erreichen
Auswahlgerät- Umweltkontrollen (Voiceir, X10, Türöffner), adaptive Mauskontrollen, Fähigkeitsschalter, adaptive Videospiel -Controller (vielleicht? Wenn als "Haushaltsausrüstung"), Telefonausrüstung [vielleicht? wenn als Haushaltsausrüstung betrachtet]
Geräte für Schall-/Lichtkonvertierung
Speziell gestaltete Kleidung- Komfortmantel (wenn die Kleidung in der schriftlichen Reihenfolge eines Arztes zur Verwendung durch einen in der Reihenfolge genannten Verbraucher versorgt wird)
Speziell gestaltete Schuhe
Strümpfe
Teststreifen
Toiletten-, Bade- oder Duschsitz
Tracheostomie liefert
Harngerät
Rollstühle - Unter Teilen, Zubehör oder Anhängen.
Rollstuhlrampe
Wanderer
DienstleistungenInstallieren, Wartung, Wiederherstellen, Reparaturen oder Änderungen von medizinischen und assistiven, die oben aufgeführten, bewerteten Geräte sind, sind befreit

 

Null-Rating-Lieferungen von medizinischen und assistiven Geräten

Kommunikationsgerät
Sch. VI, Teil II, s 2

1. Eine Versorgung mit einem Kommunikationsgerät (außer einem in Abschnitt 7 Teil II von Anhang VI beschriebenen Gerät) wird nur dann mit Null bewertet, wenn es speziell für die Verwendung von einer Person mit einer Hör-, Sprach- oder Sehbehinderung ausgelegt ist. Allgemeine Nutzungsgeräte sind unter dieser Bestimmung nicht mit Null bewertet. Abschnitt 2 wurde ab dem 24. April 1996 geändert, um den vorherigen Abschnitt 2 von Teil II von Anhang VI und Unterabsatz 2 (d) (iv) des vorangegangenen Abschnitts von Teil II zu sammelnMedizinprodukte (GST) Vorschriften(Die Vorschriften). Vor dem 24. April 1996 wurden die Kommunikationsgeräte nach diesen beiden Bestimmungen mit Null bewertet. Die Änderung von Abschnitt 2 ist für Vorräte wirksam, für die die Prüfung nach dem 23. April 1996 fällig wird oder nach diesem Tag ohne fällig geworden ist.

Herzüberwachungsgerät
Sch. Vi, Teil II, s

2. Ein Versorgung mit einem Herzüberwachungsgerät wird mit Null bewertet, wenn das Gerät in der schriftlichen Reihenfolge eines Arztes zur Verwendung eines Verbrauchers mit Herzerkrankungen, der in der Reihenfolge benannt ist, verwendet wird. Diese Bestimmung wurde geändert, um sicherzustellen, dass das Gerät, wenn er im Rahmen eines Verbrauchers geliefert wurde, unabhängig davon, wer das Angebot erhält, mit Null bewertet wird. Diese Änderung gilt für Lieferungen, für die die Prüfung nach dem 23. April 1996 fällig wird oder nach diesem Tag ohne fällig geworden ist.

3. Vor dieser Änderung wurde die Versorgung eines Herzüberwachungsgeräts nur dann mit Null bewertet, wenn das Gerät einem Verbraucher in der schriftlichen Reihenfolge eines Praktikers zur Verwendung durch eine Person mit Herzerkrankungen zur Verfügung gestellt wurde.

HINWEIS: Mit Wirkung zum 23. April 1996 wird der Begriff "Praktiker" in Teil II von Anhang VI aufgehoben und durch den Begriff "Arzt" ersetzt, um den Begriff der in Teil II (Gesundheitsdienste) von Anhang V verwendeten Begriff zu bestehen. Die neue Definition von Ärzten bleibt die gleiche wie die aufgehobene Definition des Praktizierenden, dh einer Person, die nach den Gesetzen einer Provinz den Beruf der Medizin praktiziert.

Krankenhausbetten
Sch. Vi, Teil II, s

4. Eine Versorgung mit einem Krankenhausbett wird mit Null bewertet, wenn das Bett dem Betreiber einer Gesundheitseinrichtung (im Sinne von Abschnitt 1 von Teil II von Anhang V) oder in der schriftlichen Reihenfolge eines Arztes zur Verwendung geliefert wird durch eine unfähige Person, die in der Reihenfolge benannt wurde. Diese Bestimmung wurde geändert, um die Nullbewertung von Krankenhausbetten auf Versorgung an Betreiber einer beliebigen Gesundheitseinrichtung auszudehnen. Diese Änderung ist für Lieferungen wirksam, für die die Prüfung nach dem 23. April 1996 fällig wird oder nach diesem Tag ohne fällig geworden ist.

5. Diese Bestimmung gilt nicht für Betten mit verstellbaren Matratzen, die hauptsächlich für einen erhöhten Komfort konzipiert sind, der von Einzelpersonen durch nicht medizinische Lieferanten (z. B. Einzelhandelsgeschäfte) gekauft werden kann. Diese Art von Bett ist mit 7% oder 15% steuerpflichtig.

6. Vor dem 24. April 1996 wurde ein Krankenhausbett nur dann mit Null bewertet, als das Bett an eine Krankenhausbehörde oder auf die schriftliche Reihenfolge eines Arztes zur Verwendung durch eine unfähige Person geliefert wurde.

Atemgerät
Sch. Vi, Teil II, s

7. Eine Versorgung mit einem künstlichen Atemgerät, der speziell für die Verwendung einer Person mit einer Atemstörung ausgelegt ist, ist eine Nullbewertung (z. B. ein Sauerstoffzelt).

Asthmatische Geräte
Sch. VI, Teil II, S 5.1

8. Mit Wirkung zum 24. April 1996 wird ein Versorgung einer Aerosolkammer oder eines von Personen mit Asthma verwendeten Dosis-Inhalators mit Null bewertet, wenn er in der schriftlichen Reihenfolge eines Arztes zur Verwendung durch einen in der Reihenfolge genannten Verbraucher verwendet wird. Diese geänderte Bestimmung stellt sicher, dass die Geräte, die unter einem Rezept zur Verwendung eines in dieser Rezepts genannten Verbrauchers geliefert wurden, mit Null bewertet werden, unabhängig davon, wer ursprünglich das Angebot erhält.

9. Vor dem 24. April 1996 war ein Angebot einer Aerosolkammer oder eines von Personen mit Asthma verwendeten Dosis-Inhalators nur dann mit Null bewertet, wenn der Versorgung an einen Verbraucher in der schriftlichen Reihenfolge eines Arztes eingereicht wurde.

Kompressoren, Atemwegsmonitore usw.
Sch. VI, Teil II, S 5.2

10. Neuer Abschnitt 5.2 Null-Rates Eine Versorgung mit Atemwegsmonitor, Zerstäuber, Tracheostomieversorgung, Gastro-Intestinalrohr, Dialysemaschine, Infusionspumpe oder intravenöser Geräte, die bei der Residenz eines Individuums verwendet werden können. Der neue Unterabschnitt enthält Elemente, die in Absatz 2 (a) der Vorschriften aufgeführt sind, und gilt für die nach dem 23. April 1996 erstellten Lieferungen 23. April 1996.

Mechanischer Perkussor
Sch. Vi, Teil II, s

11. Eine Versorgung mit einem mechanischen Perkussor für die Behandlung der Haltungsentwässerung ist mit Null bewertet.

Geräte für Schall-/Lichtkonvertierung
Sch. Vi, Teil II, s

12. Mit Wirkung zum 24. April 1996 ist ein Vorrat eines Geräts, das Sound in Lichtsignale umwandeln soll in der Reihenfolge benannt. Diese geänderte Bestimmung stellt sicher, dass das im Rahmen eines Verbraucher ausgestellte Geräts, das im Rahmen eines Rezepts ausgestellt wurde, mit Null bewertet wird, unabhängig davon, wer ursprünglich das Angebot erhält.

13. Vor dem 24. April 1996 erlaubte Abschnitt 7 von Teil II von Anhang VI nur, wenn ein Gerät, das Sound in Lichtsignale umwandeln sollte eine Hörbehinderung.

Auswahlgerät
Sch. Vi, Teil II, s

14. Ein Versorgung eines Auswahlsteuergeräts, das speziell entwickelt wurde, um eine Person mit einer Behinderung zu ermöglichen, Haushalts-, Industrie- oder Bürogeräte auszuwählen, zu energetisieren oder zu steuern Der Mund zur Verwendung von Personen, die gelähmt sind) ist Null bewertet.

Brille/Kontaktlinsen
Sch. Vi, Teil II, s

15. Wirksam für Vorräte, die nach dem 8. Oktober 1999 hergestellt wurden, eine Bereitschaft an Brillen (z. B. Brillen, Schutzbrillen, Sonnenbrillen, Bifokalen, Sicherheitsgläser usw.) oder Kontaktlinsen sind null bewertet, wenn die Brille oder Kontaktlinsen sind oder sind oder sind oder sind oder sind Zu sein, geliefert in der schriftlichen Reihenfolge eines Augenpflegeprofis zur Behandlung oder Korrektur eines Visionsfehlers eines Verbrauchers, der in der Reihenfolge benannt wurde, in der der Augenpflegeprofi nach den Gesetzen der Provinz berechtigt ist, in der die beruflichen Praktiken zur Verschreibung vorgehen Brillen oder Kontaktlinsen für solche Zwecke. Dies stellt sicher, dass auch Brillen und Kontaktlinsen, die im Einzelhandel im Einzelhandel verkauft werden sollen, auf der Ebene vor dem Retail null bewertet werden.

16. gelöscht

Künstliches Auge
Sch. Vi, Teil II, s

17. Ein Versorgung mit künstlichem Auge ist mit Null bewertet.

Künstliche Zähne
Sch. VI, Teil II, S 11

18. Ein Versorgung mit künstlichen Zähnen (z. B. Zahnersatz, Kronen und Brücken) ist null bewertet. Im Allgemeinen wird eine Krone, die hergestellt wird, um 50% oder mehr der anatomischen Oberfläche eines natürlichen Zahns zu ersetzen, als künstlichen Zahn für die Nullbewertung.

Kieferorthopädische Geräte
Sch. VI, Teil II, S 11.1

19. Ein Angebot eines kieferorthopädischen Geräts ist mit Null bewertet. Dies gilt für Lieferungen, für die alle Gegenstände nach dem 23. April 1996 fällig werden oder nach diesem Tag ohne fällig geworden sind. Kieferorthopädische Geräte wurden aus Abschnitt 23 von Teil II von Anhang VI entfernt, wo sie zuvor als orthopädische Klammern mit Null bewertet wurden.

Höhrgerät
Sch. VI, Teil II, S 12

20. Ein Angebot eines Hörgeräts ist mit Null bewertet.

Kehlkopfhilfe
Sch. VI, Teil II, S 13

21. Ein Versorgung mit einer kehlkopfspeakenden Hilfe ist mit Null bewertet.

AIDS zur Fortbewegung
Sch. VI, Teil II, s 14

22. Ein Versorgung eines Stuhls, eines Kommodestuhls, eines Wanderers, eines Rollstuhlhubs oder einer ähnlichen Hilfe bei der Fortbewegung mit oder ohne Räder, einschließlich Motivstrom- und Rollbaugruppen, die speziell für die Verwendung durch eine Person mit einer Behinderung ausgelegt sind .

Patient Lifter
Sch. VI, Teil II, S 15

23. Eine Versorgung mit einem Patientenheber, der speziell für die Bewegung einer Person mit einer Behinderung ausgelegt ist, ist Null bewertet.

Rollstuhlrampe
Sch. VI, Teil II, S 16

24. Eine Lieferung einer Rollstuhlrampe, die speziell für den Zugang zu einem Kraftfahrzeug ausgelegt ist, ist mit Null bewertet.

Tragbare Rollstuhlrampe
Sch. VI, Teil II, S 17

25. Ein Versorgung einer tragbaren Rollstuhlrampe ist null bewertet.

Hilfskontrolle
Sch. VI, Teil II, S 18

26. Eine Versorgung mit einer Hilfskontrolle, die für die Befestigung an einem Kraftfahrzeug (z. B. ein Auto oder Mini-Van) ausgelegt ist, um den Betrieb des Fahrzeugs durch eine Person mit einer Behinderung zu erleichtern, ist Null.

Motorfahrzeuge ändern
Sch. VI, Teil II, S 18.1

27. Eine Versorgung mit einem Service, ein Kraftfahrzeug zu modifizieren, um das Fahrzeug für den Transport einer Person mit einem Rollstuhl und einer Versorgung mit Immobilien (außer dem Fahrzeug) anpassen sind null bewertet. Diese geänderte Bestimmung gilt, unabhängig davon, ob das Kraftfahrzeug einer Person oder Nicht-Individuellen wie Unternehmen, Verbänden oder Gemeinde- oder Regierungsorganisationen gehört. Die Änderung gilt für Lieferungen, für die nach dem 23. April 1996 eine Gegenleistung fällig wird oder nach diesem Tag ohne fällig geworden ist.

28. Vor dem 24. April 1996 eine Versorgung mit einem Dienst zur Änderung eines Kraftfahrzeugs zur Anpassung des Fahrzeugs für den Transport einer Person mit einem Rollstuhl und einer Versorgung mit Eigentum (außer dem Fahrzeug), das in Verbindung mit und weil und weil Der Versorgung des Dienstes war nur dort, wo das Fahrzeug dem Einzelnen gehörte.

Mustergerät
Sch. VI, Teil II, S 19

29. Eine Versorgung mit einem Mustergerät (z. B. einer Maschine, die sich wiederholt die Gliedmaßen eines Patienten bewegt), das speziell für die Verwendung einer Person mit einer Behinderung ausgelegt ist, ist Null bewertet.

Toiletten-, Bade- oder Duschsitz
Sch. VI, Teil II, S 20

30. Ein Versorgung mit einem Toiletten-, Bad- oder Duschsitz, der speziell für die Verwendung einer Person mit einer Behinderung ausgelegt ist.

Insulin -Infusionspumpe oder Spritze
Sch. VI, Teil II, S 21

31. Eine Versorgung einer Insulin-Infusionspumpe oder einer Insulinspritze ist mit Null bewertet.

Lymphödemgeräte
Sch. VI, Teil II, S 21.1

32. Mit Wirkung zum 24. April 1996 ist eine Versorgung einer Extremitätspumpe, einer intermittierenden Druckpumpe oder eines ähnlichen Geräts zur Verwendung bei der Behandlung von Lymphödemen mit Null bewertet, wenn die Pumpe oder das Gerät in der schriftlichen Reihenfolge eines Arztes zur Verwendung durch die Verwendung geliefert wird. ein Verbraucher, der in der Reihenfolge benannt wurde. Diese geänderte Bestimmung stellt sicher, dass die im Rahmen eines Verbrauchers gelieferten Geräte, unabhängig davon, wer ursprünglich das Angebot erhält, mit Null bewertet wird.

33. Vor dem 24. April 1996 war die Versorgung einer Extremitätspumpe, einer intermittierenden Druckpumpe oder eines ähnlichen Geräts, das bei der Behandlung von Lymphödemen verwendet wurde, nur dann mit Null bewertet, wenn die Versorgung an einen Verbraucher vorgenommen wurde.

Katheter
Sch. VI, Teil II, S 21.2

34. Mit Wirkung zum 24. April 1996 wird ein Katheter für subkutane Injektionen mit Null bewertet, wenn der Katheter in der schriftlichen Reihenfolge eines Arztes zur Verwendung durch einen in der Reihenfolge genannten Verbraucher versorgt wird. Diese geänderte Bestimmung stellt sicher, dass das im Rahmen eines Verbraucher ausgestellte Geräts, das im Rahmen eines Rezepts ausgestellt wurde, mit Null bewertet wird, unabhängig davon, wer ursprünglich das Angebot erhält.

35. Vor dem 24. April 1996 wurde ein Katheter für subkutane Injektionen nur dann mit Null bewertet, wenn das Angebot an einen Verbraucher vorgenommen wurde.

Lancets
Sch. VI, Teil II, S 21.3 und ehemaliger S 21.2

36. Die Versorgung mit einem Lancet ist mit Null bewertet. Diese Änderung gilt für Lieferungen, die nach dem 23. April 1996 hergestellt wurden, mit der Ausnahme, dass in Bezug auf die Lieferungen, für die alle Gegenstände vor 1997 gezahlt werden, nicht zutrifft, dass Abschnitt 21.3 nicht gilt (da Lancets gemäß dem früheren Abschnitt 21.2 von Null bewertet wurden Teil II von Anhang VI).

37. Vor dem 24. April 1996 wurde die Versorgung eines Lanzetts mit Null bewertet, als das Angebot an einen Verbraucher in der schriftlichen Reihenfolge eines Praktikers vorgenommen wurde.

Prothese
Sch. VI, Teil II, S 22

38. Ein Versorgung mit künstlichen Gliedmaßen ist mit Null bewertet.

Orthotische und orthopädische Geräte
Sch. VI, Teil II, S 23

39. Infolge der Änderungen zu Abschnitt 23 wird ein Angebot an orthotischen und orthopädischen Geräten mit Null bewertet, wenn das Gerät für eine Person maßgeschneidert ist oder wenn sie in der schriftlichen Reihenfolge eines Arztes zur Verwendung durch einen in benannten Verbraucher geliefert wird die Bestellung.Die Versorgung einer Wirbelsäule oder einer anderen orthopädischen Klammer ist unter dieser Bestimmung Null bewertet. Aufgrund dieser Änderungen sind alle maßgefertigten orthopädischen und orthotischen Geräte ohne die schriftliche Reihenfolge eines Arztes mit Null bewertet. Andere orthotische und orthopädische Geräte werden jedoch nur dann mit Null bewertet, wenn sie von einem Arzt zur Verwendung von einem in der Reihenfolge genannten Verbraucher zur Verwendung von Verbrauchern geliefert werden. Daher sind Gegenstände wie Cradle Armschlingen, Halskragen und Knieklammern mit 7% oder 15% steuerpflichtig, sofern sie nicht in der schriftlichen Reihenfolge eines Arztes für die Verwendung eines Verbrauchers in der Reihenfolge oder zur Bestellung für eine Person verwendet werden. Die Änderungen gelten für Vorräte, für die alle Gegenstände fällig werden oder ohne fällig am oder nach dem 14. Mai 1996 bezahlt werden.

Der geänderte Unterabschnitt 23 kombiniert frühere Abschnitte 23 und 23.1, um die Behandlung von orthotischen und orthopädischen Geräten zu vereinfachen. Kieferorthopädische Geräte, die zuvor in Abschnitt 23 bereitgestellt wurden, sind jetzt nach Abschnitt 11.1 von Teil II von Anhang VI. (Siehe Absatz 19 dieses Abschnitts.)

Schuhgeräte
Sch. VI, Teil II, s 24

40. Eine Versorgung mit einem speziell konstruierten Gerät, das für eine Person mit einem verkrüppelten oder deformierten Fuß oder Knöchel (z. B. eine speziell konstruierte Schuheeinsatz) bestellt wird, ist null bewertet.

Speziell gestaltete Schuhe
Sch. VI, Teil II, S 24.1

41. Infolge der Hinzufügung von Abschnitt 24.1 wird eine Versorgung mit Schuhen, die speziell für die Verwendung von einer Person mit einem verkrüppelten oder deformierten Fuß oder einer ähnlichen Behinderung ausgelegt ist, auf der schriftlichen Reihenfolge eines Arztes mit Null bewertet. Diese neue Bestimmung umfasst den Verweis auf speziell gestaltete Schuhe, die in Absatz 2 (c) der Vorschriften enthalten sind. Diese Änderung gilt für Lieferungen, für die alle Gegenstände nach 1996 fällig werden oder nach 1996 bezahlt werden, ohne fällig zu werden.

42. Schuhe speziell für eine Person mit einem verkrüppelten oder deformierten Fuß oder einer anderen ähnlichen Behinderung enthält eine Vielzahl von Schuhen und umfasst Schuhe, Stiefel, Turnschuhe und Slipper. Um sich jedoch nach dieser Bestimmung für die Nullbewertung zu qualifizieren, müssen sie jedoch speziell für Fußfehler konzipiert werden, wie beispielsweise ein physischer Defekt, der durch eine Form oder Position gekennzeichnet ist, die nicht normal ist.

Prothese/Geräte
Sch. VI, Teil II, S 25

43. Ein Versorgung einer medizinischen oder chirurgischen Prothese oder einer Ileostomie, einer Kolostomie oder eines Harngeräts oder eines ähnlichen Artikel, der von einer Person getragen wird (z. B. intraokulare Linsen, eine Hüftprothese, Katheter, die als Harnanmeldung getragen werden sollen usw.) ist null bewertet.

Artikel oder Materialien zur Verwendung mit Prothese/Geräten
Sch. VI, Teil II, S 26

44. Ein Versorgung eines Artikels oder eines Materials, ohne eine Kosmetik, zur Verwendung durch einen Benutzer von und für die ordnungsgemäße Anwendung und Wartung einer Prothese, eines Geräts oder eines ähnlichen Artikels, der in Absatz 43 dieses Abschnitts beschrieben wurde (z. B. Spezial Anschlüsse, Röhrchen, Beutel oder andere Behälter für Ostomie-Geräte) sind mit Null bewertet.

Stöcke oder Krücken
Sch. VI, Teil II, S 27

45. Zubehör von Krücken und Stöcken, die speziell für die Verwendung von einer Person mit einer Behinderung konzipiert sind, werden mit Null bewertet. Zu den speziell gestalteten Stöcken gehören Quad -Stöcke und Unterarmsöcke. Krücken sind mit Null bewertet, da sie von Natur aus speziell für die Verwendung von Personen mit einer Behinderung konzipiert sind. Ein Angebot an einem Stock (einschließlich Gehstöcke), der nicht als speziell für die Verwendung einer Person mit einer Behinderung ausgelegt ist, ist mit 7% oder 15% steuerpflichtig.

Blutglucosemonitor oder Messgerät
Sch. VI, Teil II, S 28

46. ​​Eine Versorgung mit einem Blutglucosemonitor oder Messgerät ist mit Null bewertet.

Teststreifen
Sch. VI, Teil II, s 29

47. Eine Versorgung mit Blut-Zucker-Teststreifen, Blut-Keton-Teststreifen, Teststreifen im Harn zu Zucker, Reagenzien oder Tabletten oder Harn-Keton-Teststreifen, Reagenzien oder Tabletten ist mit Null bewertet. Diese Artikel werden typischerweise von Personen mit Diabetes zum Selbsttest verwendet.

Artikel für blinde Personen
Sch. VI, Teil II, S 30

48. Mit Wirkung zum 24. April 1996 ist ein Angebot eines Artikels, der speziell für die Verwendung von Blinden ausgelegt ist SonstigesBona FideInstitution oder Vereinigung für Blinde oder in der Reihenfolge oder Bescheinigung eines Arztes.

Blindhunde für blinde Personen gehen
Sch. VI, Teil II, s 33

49. Ein Versorgung eines Hundes, der als Blindhund für die Verwendung einer blinden Person ausgebildet wird oder ist, einschließlich des Trainings der Person, die die Verwendung des Hundes benutzt Organisation, die zum Zweck der Lieferung von Blindhunden an Blindpersonen betrieben wird.

Ohrhunde hören
Sch. VI, Teil II, s 33.1

50. Ein Versorgung eines Hundes, der geschult werden soll, um eine Person mit einer Hörbehinderung in Bezug auf Probleme zu unterstützen, die sich aus der Beeinträchtigung ergeben, oder die Ausbildung der Person, die einen solchen Hund benutzt wird an oder von einer Organisation hergestellt, die zur Versorgung solcher Hunde an Personen mit Hörbehinderungen betrieben wird.

Strümpfe
Sch. VI, Teil II, s 35

51. Mit Wirkung zum 24. April 1996 ist ein Vorrat an Absolventenkompressionsstrümpfen, antiembolischen Strümpfen oder ähnlichen Artikeln mit Null bewertet, wenn die Strümpfe oder Artikel in der schriftlichen Reihenfolge eines Arztes zur Verwendung eines Verbrauchers geliefert werden, der in der Reihenfolge benannt wurde . Diese geänderte Bestimmung stellt sicher, dass die gemäß einem Verbraucher ausgestellten Artikel, unabhängig davon, wer ursprünglich das Angebot erhält, mit Null bewertet wird.

Speziell gestaltete Kleidung
Sch. VI, Teil II, S 36

52. Mit Wirkung zum 24. April 1996 ist ein Angebot an Kleidung, die speziell für die Verwendung einer Person mit einer Behinderung ausgelegt ist .Diese geänderte Bestimmung stellt sicher, dass die gemäß einem Verbraucher ausgestellten Artikel, unabhängig davon, wer ursprünglich das Angebot erhält, mit Null bewertet wird.

53. Vor dem 24. April 1996, Abschnitt 36, nur mit einer Null-Bewertung einen Kleidungsversorgung, der speziell für die Verwendung einer behinderten Person (z. B. Verbrennungsbekleidung) ausgelegt ist, wenn die Versorgung an einen Verbraucher vorgenommen wurde.
Sch. VI, Teil II, S 37 bis 40

54. Abschnitte 37 bis 40, die folgen, befassen sich mit assistiven Geräten, die zuvor vorgeschrieben (und daher null bewertet) gemäß den Vorschriften vorgeschrieben sind. Sie wurden zu Teil II von Anhang VI hinzugefügt, so dass alle Bestimmungen, dass medizinische und assistive Geräte mit Null-Rate-Geräten vorhanden sind.

Inkontinenzprodukte
Sch. VI, Teil II, s 37

55. Eine Versorgung mit einem Inkontinenzprodukt, das speziell für die Verwendung einer Person mit einer Behinderung konzipiert ist, wird mit Null bewertet. Abschnitt 37 enthält den Verweis auf Inkontinenzprodukte, die in Unterabsatz 2 (d) (i) der Vorschriften enthalten sind. Dies gilt für Lieferungen nach dem 23. April 1996.

Fütterungsutensilien
Sch. VI, Teil II, s 38

56. Ein Versorgung eines Fütterungsutensiliens oder eines anderen Griffgeräts, das speziell für die Verwendung von einer Person mit einer beeinträchtigten Verwendung von Händen oder einer ähnlichen Behinderung konzipiert ist, wird mit Null bewertet. Abschnitt 38 enthält den Verweis auf Fütterungsutensilien, die in Absatz 2 (b) der Vorschriften enthalten sind. Dies gilt für Lieferungen nach dem 23. April 1996.

57. Im Allgemeinen Fütterungsutensilien oder andere Griffgeräte zur Verwendung durch eine Person mit beeinträchtigter Verwendung von Händen oder einer anderen ähnlichen Behinderung beziehen sich auf eine Vielzahl von Ess- und Zubehör. Die Kategorie "Andere Griffgeräte" ist sehr breit und enthält eine Vielzahl von Waren, einschließlich

(a) Messer, die für einhändige Personen konzipiert wurden;

(b) speziell gestaltete Gabel- und Messerkombinationen,

(c) Küchenutensilien, bei denen der Griff 90 Grad gebogen ist, damit die Hand in der Mitte der Position in einem Tisch-zu-Mund-Muster funktionieren kann.

(d) speziell gestaltete Geräte, mit denen eine einhändige Person schnell, leicht und sicher Plastikpapier und Folienbeutel öffnen kann, und und sicher und

(e) Einhandschläger, mit denen Eier, Cremes und Saucen mit der Wirkung einer Hand geschlagen werden.

AIDS erreichen
Sch. VI, Teil II, s 39

58. Ein Versorgung mit einer erreichenden Hilfe, die speziell für die Verwendung einer Person mit einer Behinderung konzipiert ist, wird mit Null bewertet. Abschnitt 39 enthält den Verweis auf Erreichung von AIDS, die in Unterabsatz 2 (d) (ii) der Vorschriften enthalten sind. Dies gilt für Lieferungen nach dem 23. April 1996.

Anfälliges
Sch. VI, Teil II, S 40

59. Ein Versorgung einer neigenden Platte, die speziell für die Verwendung einer Person mit einer Behinderung ausgelegt ist, wird mit Null bewertet. Abschnitt 40 enthält den Verweis auf anfällige Boards, die in Unterabsatz 2 (d) (iii) der Vorschriften enthalten sind. Dies gilt für Lieferungen nach dem 23. April 1996.

Versorgung mit vorgeschriebenem Eigentum oder Service

Sch. VI, Teil II, s 31

60. Der Gouverneur-in-Council kann durch Regulierung anderer Voraussetzungen von Eigentum oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit medizinischen und assistiven Geräten vorschreiben, die mit Null bewertet werden.Derzeit werden keine Vorschriften für Eigentum oder Dienstleistungen durch Vorschriften vorgeschrieben, da alle zuvor vorgeschriebenen Gesetze jetzt im Gesetz gefunden werden.

Lieferungen im Zusammenhang mit medizinischen und assistiven Geräten

Teile, Zubehör oder Anhänge
Sch. VI, Teil II, s 32

61. Ein Angebot eines Teils, eines Zubehörs oder eines Zubehörs oder eines in Teil II von Anhangs VI aufgeführten medizinischen und assistiven Geräten ist mit Null bewertet. [Rollstuhlhalterungen, Betthalterungen und unabhängige Hydratationssysteme]Zwei Beispiele sind nachstehend beschrieben:

Beispiel - Dialysemaschinenversorgung

(a) Dialysemaschinenversorgungen: Dialysemaschinen, die in der Residenz einer Person verwendet werden können, sind nach Abschnitt 5.2 von Teil II von Anhang VI. Bestimmte Teile, Zubehör und Anhänge sind speziell für diese Maschinen ausgelegt, einschließlich einer Kartusche oder einer Kassettenmembran, die den Blutreinigungsprozess ermöglicht.

Kanada GST+HST -Ausnahmen für medizinische und assistive Geräte

Beispiel - Intravenöse Vorräte

(b) Intravenöse Lieferungen: Ein intravenöser Apparat, der in der Residenz einer Person verwendet werden kann, ist auch nach Abschnitt 5.2 von Teil II von Anhang VI. Bestimmte Teile, Zubehör und Anhänge sind speziell für solche Geräte ausgelegt, die im Wesentlichen eine Mischung aus wiederverwendbaren und einzelnen Gebrauchskomponenten sind, die, wenn sie zusammen verkauft werden, eine intravenöse Apparatur bilden. In vielen Fällen werden sie jedoch separat verkauft. Trenne Teile eines Geräts, wie z. B. ein Stand, werden wiederholt verwendet und werden normalerweise nicht getrennt geliefert. Andere Komponenten der Geräte wie der Tasche, des Set- und Start -Kits sind verfügbar und werden daher häufiger geliefert. In beiden Fällen ist jedoch auch die Versorgung eines Teils, eines Zubehörs oder eines Anhangs dem speziell entwickelten Kriterium von Abschnitt 32 von Teil II von Anhang VI erfüllt, sondern auch mit Null bewertet.

Dienstleistungen im Zusammenhang mit medizinischen und assistiven Geräten

Dienstleistung
Sch. VI, Teil II, s 34

62. Ein Versorgung eines Dienstes für die Installation, Aufrechterhaltung, Wiederherstellung, Reparatur oder Änderung von medizinischen und assistiven Geräten, die in den Abschnitten 2 bis 32 und 38 bis 40 von Teil II von Anhang VI beschrieben sind werden in Verbindung mit diesen Diensten geliefert.Dies bezieht sich auf Dienstleistungen, die auf medizinischen und assistiven Geräten erbracht wurden, die in den Abschnitten 2 bis 32 und 38 bis 40 von Teil II von Anhang VI und den Teilen, in denen die Dienste erbracht werden, in den Abschnitten 2 bis 32 und 38 bis 40 von Teil II ausgewiesen sind. Null-Rating eines Dienstes und verwandten Teile gemäß Abschnitt 34 gilt nicht unter den folgenden Bedingungen:

  • Wenn der Dienst eine befreite Versorgung im Rahmen einer Bestimmung von Teil II (Gesundheitsdienstleistungen) von Anhang V ist, außer Abschnitt 9; oder
  • Wenn der Dienst mit der Bereitstellung eines chirurgischen oder zahnärztlichen Dienstes zusammenhängt, der für kosmetische Zwecke und nicht für medizinische oder rekonstruktive Zwecke durchgeführt wird.

 

Speziell ausgestattete Kraftfahrzeuge: Straßenkanalrollstuhlträgermotorräder

Kanadische Bürger können ein neues oder gebrauchtes qualifiziertes Kraftfahrzeug von einem Händler kaufen, das bereits mit Hilfskontrollen ausgestattet ist, damit eine Person mit einer Behinderung das Fahrzeug betreiben kann, oder mit einem Gerät, mit dem ein Rollstuhl im Fahrzeug platziert werden kann ohne den Rollstuhl zusammenbrechen zu müssen. In diesem Fall gilt die GST/HST für den Kaufpreis des Fahrzeugs.

Im Allgemeinen erhalten Sie einen Rabatt für die GST/HSTForm GST518, GST/HST speziell ausgestattete Kraftfahrzeugrabattanwendung.

Der Rabatt ist auch verfügbar, wenn Sie GST/HST für Änderungen bezahlt haben, die vorgenommen wurden, um Ihr Fahrzeug außerhalb Kanadas speziell auszurüsten.

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