Internationale Aufträge - Unsere Produkte sind steuerlich und zollfrei befreit
Die meisten* unserer Produkte sind steuerlich und zollfrei befreit
International, fast alle integrativen Technologien und von erweiterten Horizonten hergestellt, "speziell für die Bildung, Beschäftigung und soziale Weiterentwicklung von Blinden, physisch oder geistig behinderten Personen sind von Steuern und Pflichten, einschließlich VAT, GST, HST in, ausgenommen AM MEISTEN Länder. Speziell Länder, die unterschrieben haben Das Nairobi -Protokoll zum Florenzvertrag, der von der UNESCO im November 1976 verabschiedet wurde
- Wir haben keinen Einfluss auf die Zollbeamten Ihres Landes, wenn sie mit der Ausnahme nicht vertraut sind, oder entscheiden, dass ein Produkt nicht qualifiziert ist.
- Der Kunde ist für Einfuhrzölle oder Steuern verantwortlich, die von Ihrer Nation auferlegt werden. Wenn Ihnen solche Gebühren berechnet werden, fragen Sie nach möglichen Befreiungsstatus, da Sie sich möglicherweise für eine Rückerstattung qualifizieren können
Harmonisierungscodes nach Land (Unvollständig)
| Land | Harmonisierungscode | Beschreibungen |
| Vereinigte Staaten | 9817.00.96 |
9817.00.96 Artikel speziell für die Verwendung von physikalisch behinderten Artikel |
| Kanada | 9979.00.00 |
9979.00.00 Waren speziell entwickelt, um Menschen mit Behinderungen zu unterstützen Kanada -GST+HST -Ausnahmen für medizinische und assistive Geräte |
| Vereinigtes Königreich |
9021.90 |
Waren, die von Post importiert werden Mit dem Flugzeug - Zollerklärung C24 Individual / C25 Organisation - Waren, die speziell für die Verwendung von Menschen mit Behinderung entwickelt wurden (außer Personen, die blind oder teilweise gesichtet sind) Zahlen Sie keine Zollabgabe oder Mehrwertsteuer für Waren für behinderte Menschen Mehrwertsteuererleichterung für Produkte und Dienstleistungen für behinderte Menschen Wenn das Paket nicht klar markiert ist, müssen Sie die Pflicht und die Mehrwertsteuer bezahlen. Sie können im Postdepot an den Zoll schreiben, in dem die Gebühren erhöht wurden. |
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Europäische Union (EU) |
9021.90
(EU) Nr. 1224/2011 |
9021.90 Steuer / Pflicht befreit Appliance, um einen Fehler oder eine Behinderung zu entschädigen Geräte; abgenutzt, getragen oder in den Körper implantiert, um einen Defekt oder eine Behinderung auszugleichen ------------- (EU) Nr. 1224/2011 - Steuer- / Pflicht -befriedigender Artikel, der speziell für physikalisch behinderte Personen entwickelt wurde Artikel |
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** Spanien ** |
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Spanien scheint seine Zollbeamten angewiesen zu haben, dass alles für Behinderte, selbst so etwas wie eine Computermaus- oder Videospiel -Controller, einfach da es für jemanden ist, der behindert ist, muss es medizinisch medizinisch machen. Durch die Klassifizierung von allem, was ausschließlich für Behinderte als Medizinprodukte konzipiert wurde, können nach Angaben der neuen spanischen Regierung nur Krankenhäuser der spanischen Regierung medizinische Geräte importieren, selbst aus anderen EU -Ländern. Eine Art Monopol auf irgendetwas medizinischer Natur schafft. Daher haben sie diese Steuerbefreiungsleistung für Behinderte im Wesentlichen geschlossen. Als behinderter Mann ist es beleidigend, mein ganzes Leben und die Existenz eine medizinische Anomalie zu sagen. Es würde Klagen innerhalb von Spanien erfordern, dies zu korrigieren. Natürlich haben wir diese Kapazität oder Ressourcen nicht. Die einzige Problemumgehung, die wir diese persönlichen Sexualitätsprodukte an spanische Kunden bringen mussten, besteht darin, sie als vibrierendes persönliches Massagegerät zu beheben. Dann löschen sie den Zoll gut und werden an den Kunden geliefert, aber der Kunde muss die Einfuhrsteuer zahlen |
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* Italien |
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| Irland |
9021.90 |
9021.90 Waren für Menschen mit Behinderungen: Befreiung von der geltenden Einfuhrgebühren |
| Malta | ||
| Australien | ||
| Neuseeland | ||
| Oman | ||
| Barbados | ||
| Irak | ||
| Chile | ||
| Hongkong |
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| Indien | ||
| Japan | ||
| Philippinen | ||
| Republik Korea | ||
| Russische Föderation | ||
| Sri Lanka | ||
| Länder, die für das Nairobi -Protokoll der Vereinten Nationen von 1976 gestimmt haben |
Afghanistan, Albania, Algeria, Angola, Argentina, Australia, Austria, Bahrain, Bangladesh Barbados, Belgium, Bénin, Bolivia, Brazil, Bulgaria, Burma, Burundi, Belarus, Canada, Central African Empire, Chad, Chile, China, Colombia, Congo, Costa Rica, Cuba, Cyprus, Czechoslovakia, Democratic Kampuchea, Democratic People's Republic of Korea, Yemen, Denmark, Dominican Republic, Ecuador, Egypt, El Salvador, Ethiopia, Fiji, Finland, France, Gabon, Gambia, Germany, Ghana, Greece, Grenada, Guatemala, Guinea, Guinea-Bissau, Guyana, Haiti, Honduras, Hungary, Iceland, India, Indonesia, Iran, Iraq, Ireland, Israël, Italy, Ivory Coast, Jamaica, Japan, Jordan, Kenya, Kuwait, Lao People's Democratic Republic, Lebanon, Lesotho, Libéria, Libyan Arab Republic, Luxembourg, Madagascar, Malawi, Malaysia, Mali, Malta, Mauritania, Mauritius, Mexico, Monaco, Mongolia, Morocco, Mozambique, Népal, Netherlands, New Zealand, Nicaragua, Niger, Nigeria, Norway, Oman, Pakistan, Panama, Papua New Guinea, Paraguay, Peru, Philippines, Poland, Portugal, Qatar, Republic of Korea, Romania, Rwanda, San Marino, Saudi Arabia, Senegal, Seychelles, Sierra Leone, Singapore, Viet Nam, Somalia, Spain, Sri Lanka, Sudan, Surinam, Sweden, Switzerland, Syrian Arab Republic, Thailand, Togo, Trinidad and Tobago, Tunisia, Turkey, Uganda, Ukraine, Union of Soviet Socialist Republics, United Arab Emirates, United Kingdom, Cameroon, Tanzania, United Staaten von Amerika, Upper Volta, Uruguay, Venezuela, Jemen, Jugoslawien, Zaire, Sambia, Europäische Wirtschaftsgemeinschaft |
Die Vereinbarung über die Einfuhr von Bildungs-, wissenschaftlichen und kulturellen Materialien, bekannt als Florenzvereinbarung, ist eine internationale Vereinbarung, die von den Erziehung, wissenschaftlichen und kulturellen Organisation der Vereinten Nationen (UNESCO) in Florenz, Italien, im Juli 1950 (17 Ust 1835; TIAS 6129), eingeführt wird. Es sieht eine zeitfreie Behandlung und die Verringerung von Handelshindernissen für die Importe von Bildungs-, wissenschaftlichen und kulturellen Materialien vor, um den internationalen freien Ideen- und Informationsfluss zu erleichtern. Zu den Materialien, die in die Berichterstattung des Florenzvertrags fallen, gehören: Bücher, Veröffentlichungen und Dokumente; Kunstwerke und Sammlerstücke eines pädagogischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters; visuelle und auditive Materialien eines pädagogischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters; wissenschaftliche Instrumente und Apparate; und Artikel für Blinde.
Das Nairobi -Protokoll zum Florenzvertrag, der von der UNESCO im November 1976 verabschiedet wurde, erweiterte den Umfang der Florenzvereinbarung, indem sie einige seiner Einschränkungen für Artikel beseitigte, die ansonsten Anspruch auf zollfreien Status haben, und die Vereinbarung zur technologisch neuen Artikeln und zuvor aufgedeckten Kunstwerken, Filmen usw. erweitern, usw.
Eine wichtige neue Artikelkategorie lautet: „Alle Materialien, die speziell für Bildung, Beschäftigung und soziale Weiterentwicklung anderer körperlicher oder geistig behinderten Personen entwickelt wurden…“ Protokoll zur Vereinbarung über die Einfuhr von Bildungs-, wissenschaftlichen und kulturellen Materialien Anhang E (II), eröffnet für die Signatur am 1. März 1977, 1976, UST. Lexis 388. Daher soll das Protokoll eine zollfreie Behandlung nicht nur für Artikel für Blinde, sondern auch alle anderen behinderten Personen ohne Rücksicht auf die Quelle ihres Leidens leisten.
Details für die Vereinigten Staaten
Der 97. Kongress verabschiedete die Kneipe. L. 97446, um das Nairobi -Protokoll in den Vereinigten Staaten zu ratifizieren. Der Senat erklärte in seinem Bericht, dass eines der Ziele dieses Gesetzes darin bestand, den Behinderten zugute kommen und die US -amerikanischen Unterstützung für die Rechte der Behinderten zugute kommen. Der Senat gab jedoch an, dass er nicht beabsichtigte, „dass eine unbedeutende Anpassung zu einer zollfreien Behandlung für einen gesamten relativ teuren Artikel führen würde ... Die Änderung oder Anpassung muss von Bedeutung sein, um den Artikel für die Verwendung durch behinderte Personen klar zu machen.“ S. Rep. Nr. 97-564, 97. Cong. 2. Sess. (1982). Der Senat war besorgt, dass Personen diese Tarifbestimmung missbrauchen würden, um die Bezahlung teurer Produkte zu vermeiden.
Abschnitt 1121 des Omnibus-Handels- und Wettbewerbsfähigkeitsgesetzes von 1988 (Pub. L. Nr. 100-418, 102 Stat. 1107) und Präsidentschaftsproklamation 5978 Vorausgesetzt für die Umsetzung des Nairobi -Protokolls durch Einfügen dauerhafter Bestimmungen, Unterhöfe 9817.00.92, 9817.00.94 und 9817.00.96 in den HTSUS. Diese Tarifbestimmungen stellen ausdrücklich vor, dass „[a] RT-Bestimmungen, die speziell für die Verwendung oder den Nutzen der Blinden oder anderer physisch oder geistig behinderten Personen ausgelegt sind oder angepasst wurden“, für eine protofreie Behandlung berechtigt sind. U.S. Note 4(a), subchapter XVII, Chapter 98, HTSUS, states that, "the term ‘blind or other physically or mentally handicapped persons’ includes any person suffering from a permanent or chronic physical or mental impairment which substantially limits one or more major life activities, such as caring for one's self, performing manual tasks, walking, seeing, hearing, speaking, breathing, learning, or working.”
US -Anmerkung 4 (b), Unterkapitel XVII, Kapitel 98, HTSUs, der Grenzen für die Klassifizierung von Produkten in diesen Unterblättern festlegt, heißt es, „Unterwegungen 9817.00,92, 9817.00,94 und 9817.00,96 decken keine (i) -Aktelen für die diskristischen Diskussionsdelikte und keine vorübergehenden Diskussionen; (iii) therapeutische und diagnostische Artikel;
³ Details für die Europäische Union (EU)
Artikel (Artikel 66–73; Kommission Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 1224/2011 Für die Zwecke der Artikel 66 bis 73 der Ratsregulierung (EG) Nr. 1186/2009 Einrichten eines Gemeinschaftssystems von Reliefs aus dem Zolldienst)
Artikel, die speziell für den Bildungs-, wissenschaftlichen oder kulturellen Fortschritt von Blinden entwickelt wurden, wie in Anhang III und Anhang IV der Verordnung über Erleichterungen aus der Zollpflicht festgelegt, sind frei von Einfuhrzöllen zugelassen. Artikel, die speziell für die Ausbildung, Beschäftigung oder soziale Weiterentwicklung von anderen oder geistig behinderten Personen als blinde Personen konzipiert sind, sind ebenfalls frei von Einfuhrzöllen zugelassen. Die Erleichterung gilt auch für Ersatzteile, Komponenten oder Zubehör speziell für die betreffenden Artikel und für die Tools, die für die Wartung, Überprüfung, Kalibrierung oder Reparatur der genannten Artikel verwendet werden sollen, falls die oben genannten und andere Bedingungen in Bezug auf ihre Erleichterung erfüllt sind.
Die Erleichterung wird nur unter der Bedingung gewährt, dass die Waren von Blinden oder anderen Behinderten oder von Institutionen oder Organisationen, die ihnen bedienen, importiert werden. Importe durch andere Institutionen oder Organisationen oder von anderen blinden oder behinderten Personen unterliegt eine Erleichterung einer vom Zoll erteilten Genehmigung.